Außenbeleuchtung ist wichtig, um z.B. problemlos und ohne zu Stolpern den Weg zur Haustür zu finden oder um das Schlüsselloch zu treffen. Auch Wege im Garten sollten beleuchtet werden, wenn sie häufiger bei Dunkelheit benutzt werden. Licht ist nicht nur angenehm, sondern kann auch abschreckende Wirkung für Einbrecher haben. Weiterhin ist es in manchen Bereichen so, dass ausreichende Beleuchtung z.B. an Hauseingängen zu der Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers gehört (genauso wie das Räumen von Schnee im Winter). Das Licht dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch der Sicherheit von Besuchern, Postboten oder Lieferanten.
Ob Sie den Hauseingang oder die Garageneinfahrt beleuchten wollen oder Licht im Garten installieren möchten – Sie benötigen Leuchten, die für den Einsatz als Außenbeleuchtung geeignet sind. Denn nicht jede Lampe und nicht jeden Strahlen können Sie im Außenbereich anbringen.
Leuchten, die sich als Außenbeleuchtung eignen, müssen der Schutzart IP 44 oder einer höheren Schutzart genügen. Diese Leuchten sind spritzwassergeschützt und halten einem Aufprall fester Fremdkörper > 1 mm stand.
Die IP-Schutzart setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Da Außenbeleuchtung der Witterung ausgesetzt ist, muss sie entsprechend widerstandsfähig sein.
Sie können zwischen Dauerlicht und Außenbeleuchtung mit Bewegungsmelder wählen. Letztere wird nur dann eingeschaltet, wenn der integrierte Bewegungsmelder eine Bewegung in der Nähe der Leuchte registriert. Dämmerungsschalter sorgen dafür, dass das Licht nur dann eingeschaltet wird, wenn das Licht in der Umgebung nicht ausreichend ist – etwa bei Dämmerung und Dunkelheit, aber nicht am Tage.